Parzelle kündigen – was ist zu tun?

Wenn Du Deinen Kleingarten abgeben möchtest, ist der Ablauf wie folgt:

  1. Du schickst dem Vorstand eine schriftliche Kündigung für die Mitgliedschaft und das Pachtverhältnis
  2. Wir senden Dir eine Kündigungsbestätigung
  3. Du überweist 150 € im Voraus für das Wertgutachten
  4. Der Verein informiert die Schätzer und stimmt einen Termin für die Schätzung ab.  Bei diesem Termin musst Du dabei sein.
  5. Du beseitigst die im Wertgutachten festgestellten Mängel
  6. Wenn Du bereits Interessenten für Deinen Garten hast, stelle sie uns beim nächstmöglichen Sprechtag vor
  7. Der Vorstand bespricht sich, wählt aus allen Bewerbern aus und nimmt einen neuen Pächter in den Verein auf
  8. Erst dann kann die mängelfreie Parzelle verkauft werden!
  9. Deine Mitgliedschaft im Verein endet automatisch am 30.11. des aktuellen Pachtjahres


Zu Punkt 3 und 4: Für einen Verkauf muss ein aktuelles Gutachten vorliegen. Für die Schätzung entstehen Kosten in Höhe von 150 €, die der abgehende Pächter übernehmen muss.

Zu Punkt 6 und 7: Das Stellen eines Nachfolgepächters ist keine Pflicht, allerdings verhält es sich so, dass Du trotz Deines Austritts aus dem Verein weiterhin verantwortlich bist für die Kosten (Pacht, Versicherung etc.) und auch die Pflege Deiner Parzelle! Bis entweder Du oder wir einen neuen Pächter finden, wird mit Dir ein Nutzungs- und Pflegevertrag abgeschlossen, der alle anfallenden Kosten deckt. Daher wäre es für Dich von Vorteil, wenn Du Dich zeitnah um einen Nachpächter kümmerst.