Goldregenweg 1 A
28197 Bremen
VEREINSHEIM
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Ruhezeiten:
Montags bis Samstags 13 – 15 Uhr und ab 19 Uhr. Sonntags und an Feiertagen den ganzen Tag.
Dies gilt ebenso für das Befahren des Vereinsgeländes mit sämtlichen Kfz.
Wenn Du Deinen Kleingarten abgeben möchtest, ist der Ablauf wie folgt:
Zu Punkt 3 und 4: Für einen Verkauf muss ein aktuelles Gutachten vorliegen. Für die Schätzung entstehen Kosten in Höhe von 150 €, die der abgehende Pächter übernehmen muss.
Zu Punkt 6 und 7: Das Stellen eines Nachfolgepächters ist keine Pflicht, allerdings verhält es sich so, dass Du trotz Deines Austritts aus dem Verein weiterhin verantwortlich bist für die Kosten (Pacht, Versicherung etc.) und auch die Pflege Deiner Parzelle! Bis entweder Du oder wir einen neuen Pächter finden, wird mit Dir ein Nutzungs- und Pflegevertrag abgeschlossen, der alle anfallenden Kosten deckt. Daher wäre es für Dich von Vorteil, wenn Du Dich zeitnah um einen Nachpächter kümmerst.