Goldregenweg 1 A
28197 Bremen
VEREINSHEIM
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Ruhezeiten:
Montags bis Samstags 13 – 15 Uhr und ab 19 Uhr. Sonntags und an Feiertagen den ganzen Tag.
Dies gilt ebenso für das Befahren des Vereinsgeländes mit sämtlichen Kfz.
ALLGEMEINE FRAGEN
Wer kann Mitglied im Kleingartenverein werden?
Jede*r, der Interesse am Gärtnern hat und sich an die Satzung sowie die Vereinsregeln hält, kann Mitglied werden. Ein Wohnsitz in der Nähe des Vereins ist oft von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Wie beantrage ich eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein?
Zu den Sprechtagen kannst du dich beim Vereinsvorstand vorstellen und einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Bitte bring einen gültigen Personalausweis mit.
Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein?
Nur durch eine Vereinsmitgliedschaft ist es möglich, eine Parzelle zu pachten und zu bewirtschaften. Zudem bist du stimmberechtigt auf der Mitgliederversammlung und kannst aktiv Einfluss auf das Vereinsgeschehen nehmen.
Wie kann ich eine Parzelle pachten?
Interessierte können sich beim Vorstand an den Sprechtagen vorstellen und auf eine Warteliste setzen lassen. Sobald eine Parzelle frei wird, werden die Bewerber*innen informiert. Ein persönliches Gespräch und die Zustimmung zur Vereinsordnung sind Voraussetzung.
Welche Kosten entstehen für eine Parzelle?
Die Kosten setzen sich aus der Pacht, dem Mitgliedsbeitrag, Nebenkosten (z. B. Wasser, Strom, Porto) zusammen.
NUTZUNG DER PARZELLE
Darf ich bauliche Veränderungen in meinem Garten vornehmen?
Du darfst bauliche Veränderungen in deinem Kleingarten vornehmen. Dabei musst du die Vorgaben deines Pachtvertrages einhalten. Bevor du eine bauliche Anlage errichtest oder änderst, musst du mit dem Vorstand in Kontakt treten und deine Planung schriftlich vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass dein Vorhaben mit den rechtlichen Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), der Bremischen Landesbauordnung und dem Pachtvertrag übereinstimmt.
Wie oft muss ich meinen Garten pflegen?
Wie oft du deinen Garten pflegst, entscheidest du selbst. Dein Garten muss aber immer gepflegt aussehen und im Sinne der Gartenordnung bewirtschaftet werden. Besonders im Frühling und Sommer sollte man mindestens 1x pro Woche mehrere Stunden einplanen.
Gibt es Vorschriften zur Gartengestaltung?
Ja, es gibt Vorgaben zur Nutzung und Gestaltung der Parzellen. Ein bestimmter Anteil muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Dauerhafte Bauten sind in der Regel nur eingeschränkt erlaubt. Näheres findest du in der Gartenordnung.
Welche Arten von Pflanzen sind im Kleingarten erlaubt?
Dazu schau mal in deine Gartenordnung. Hier findest du einige Regelungen, welche Pflanzen nicht erlaubt sind oder in bestimmten Stückzahlen begrenzt sind. Zudem sollten keine problematischen oder invasiven Arten gepflanzt (z. B. Springkraut, Japanischer Staudenknöterich) werden.
Welche Gehölze darf ich pflanzen?
Hierzu regelt die Gartenordnung die Anzahl der erlaubten Bäume und Sträucher und schreibt die notwendigen Abstände vor. Schau hierzu in deinen Pachtvertrag oder auf der Homepage unter Gartenordnung. Es ist wichtig die Regelungen einzuhalten, damit du deine liebevoll gepflanzten und gepflegten Gehölze nicht wieder entfernen musst.
Grundsätzlich sind keine Waldarten wie z.B. Eiche, Kastanie, Esche etc. erlaubt.
Wie funktioniert die Wasserversorgung in den Gärten?
Im Vereinsgelände gibt es Zapfstellen für Trinkwasser. Dieses ist ausschließlich zum Trinken gedacht und nicht zur Gartenbewässerung. Für den Zugang benötigst du einen Schlüssel, den du als Pächter vom Vorstand gegen ein Entgelt erhalten kannst. Zur Bewässerung deines Gartens solltest du Regenwasser sammeln oder einen eigenen Brunnen nutzen.
Darf ich Tiere wie Hühner oder Bienen halten?
Tierhaltung ist verboten. Eine Ausnahme bildet die Haltung von Bienen. Hierfür musst du nachweisen, dass du dich damit auskennst und dass deine Gartennachbarn nicht dagegen sind. Zudem ist eine Mitgliedschaft im Imkerverein erforderlich, und der Vorstand muss vorab informiert werden.
Darf ich im Garten einen Teich anlegen?
Ja, dies ist erlaubt, allerdings gelten bestimmte Begrenzungen, die in der Gartenordnung festgelegt sind.
Sind Lagerfeuer oder Grillen erlaubt?
Grillen ist erlaubt, solange du deine Nachbarn nicht mit extremer Rauchentwicklung störst. Kleine Lagerfeuer sind ebenfalls gestattet, allerdings darf nur gut abgelagertes Brennholz verwendet werden. Das Verbrennen von Schnittgut oder Gartenabfällen ist verboten.
Sind Toiletten in Kleingärten erlaubt?
Der Einbau von fest installierten Toiletten mit Wasseranschluss ist verboten, da es keine geeignete Abwasserentsorgung gibt. Alternativ sind umweltfreundliche Lösungen wie Trockentoiletten oder Komposttoiletten erlaubt
GEMEINSCHAFT UND REGELN
Muss ich mich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen?
Ja, Mitglieder sind verpflichtet, an festgelegten Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen, um die Anlage zu pflegen. Wer nicht teilnehmen kann, muss eine Ausgleichszahlung leisten.
Gibt es Ruhezeiten im Kleingarten?
Ja, es gibt festgelegte Ruhezeiten: Werktags von 19 Uhr bis 7 Uhr sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr. Sonn- und Feiertage gehören ebenfalls zu den Ruhezeiten. In dieser Zeit ist das Befahren des Vereinsgeländes verboten, und lärmende Arbeiten mit Gartengeräten sind untersagt.
Was passiert, wenn ich mich nicht an den Pachtvertrag und die Gartenordnung halte?
Verstöße gegen die Gartenordnung können zum Vereinsausschluss und zur Kündigung des Kleingarten-Pachtvertrages führen.
Welche umweltschützenden Maßnahmen gibt es im Verein?
Im Verein werden verschiedene umweltschützende Maßnahmen aktiv umgesetzt.
Wie wird über Änderungen in den Vereinsregeln entschieden?
Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber. Anträge müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.
FINANZEN UND VERWALTUNG
Wie läuft die jährliche Beitragszahlung ab?
Du bekommst einmal im Jahr eine Rechnung zu den Beiträgen und der Pacht.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Garten aufgeben möchte?
Du musst den Garten schriftlich kündigen. Nach der Kündigung veranlasst der Vorstand eine Schätzung des Gartens. Erst dann kann der Garten für den geschätzten Wert verkauft und neu verpachtet werden.
SONSTIGES
Gibt es Unterstützung oder Beratung für Gartenneulinge?
Momentan gibt es keinen aktiven Fachberater. Gerne kannst du dich an den Vorstand wenden oder einfach mal über den Zaun mit erfahrenen Gartennachbarn in Kontakt treten.
Welche Veranstaltungen werden im Kleingartenverein organisiert?
Es gibt jährlich ein Angrillen mit Pflanzentauschbörse, ein Sommerfest und ein Adventscafé.
Gibt es Richtlinien für den Umgang mit Schädlingen oder Krankheiten in den Gärten?
Grundsätzlich ist die Nutzung von chemischen Pflanzenschutzmitteln verboten. Es gibt viele Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung auf natürliche Weise. Wenn du mehr wissen möchtest, dann Wende dich an den Vorstand, oder schau mal im Internet.
Gibt es Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Werkzeugen oder Geräten?
Die Geräte des Vereins stehen ausschließlich für den Einsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung.
Wie läuft die Kommunikation innerhalb des Vereins?
Der Vorstand informiert per Aushang oder über eine Signal-Gruppe. Wer in die Gruppe aufgenommen werden möchte, kann sich beim Vorstand melden.
Falls du weitere Fragen hast, wende dich gerne an den Vereinsvorstand!